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Umwandlungssteuer | Einbringung von im wirtschaftlichen Eigentum des Unternehmers stehenden Wirtschaftsgütern
Hat ein Einzelunternehmer das im hälftigen Miteigentum der Ehefrau stehende Grundstück im Einverständnis mit der Ehefrau auf seine Kosten mit ausschließlich betrieblichen Zwecken des Einzelunternehmens dienenden Gebäuden und Außenanlagen bebaut, kann nach dem von wirtschaftlichem Eigentum des Ehemanns an den auf den Grundstücksanteilen der Ehefrau errichteten Gebäuden und Außenanlagen ausgegangen werden, wenn die Ehefrau auch die ihr als Miteigentümerin zustehenden Verwaltungsrechte für die Dauer der Nutzungsüberlassung ihrem Ehemann übertragen hat. Auch Wirtschaftsgüter, an denen der Unternehmer nicht das zivilrechtliche, [i]infoCenter „Betriebsvermögen“ NWB BAAAB-14222 sondern nur das wirtschaftliche Eigentum hat, sind Teil seines Betriebsvermögens. Dieses kann nach § 24 UmwStG zum Buchwert in eine Personengesellsc...