Praxis-Leitfaden Einkommensteuer 2014
3. Aufl. 2015
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XV. Veranlagung von Arbeitnehmern
1. Veranlagung auf Antrag
[i]AbgeltungsprinzipGrundsätzlich braucht ein Arbeitnehmer, der lediglich Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (§ 19 EStG) bezieht, keine ESt-Erklärung abzugeben. Seine steuerlichen Pflichten sind gem. § 46 Abs. 4 EStG insoweit mit dem vom Arbeitgeber vorgenommenen Lohnsteuerabzug abgegolten (sog. Abgeltungsprinzip).
[i]AntragsveranlagungDem Arbeitnehmer ist es jedoch nach § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG freigestellt, einen Antrag auf Durchführung der ESt-Veranlagung zu stellen (sog. Antragsveranlagung). Der Antrag ist innerhalb der vierjährigen Festsetzungsfrist, die mit Ablauf des Kalenderjahres beginnt, für das der Antrag auf ESt-Veranlagung gestellt wird, fristgerecht beim Finanzamt einzureichen. Die Anlaufhemmung von drei Jahren nach § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO kann nicht gewährt werden ( BStBl 2011 II S. 746).
Die ESt-Erklärung für 2012 kann bis zum beim Finanzamt eingereicht werden. Die maßgebende Festsetzungsfrist beginnt mit dem zzgl. vierjähriger Festsetzungsfrist = .
2. Vereinfachte Veranlagung
Es gibt für Arbeitnehmer die Möglichkeit, eine vereinfachte Steuererklärung abzugeben. Sie besteht lediglich aus einem beidseitig bedruckten Formular mit Inhalten aus dem Mantelbogen und der Anlage N. Dieser Vordruck gilt nur für Arbeitn...