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StuB 15/2015 S. 599

Passivierung von Gesellschafterdarlehen mit Rangrücktrittsvereinbarung

Das FG Köln hat zur Passivierung von Gesellschafterdarlehen mit Rangrücktrittsvereinbarung entschieden (FG Köln, nrkr. Urteil vom - 10 K 3777/09 NWB TAAAE-90902, BFH-Az.: I R 25/15).

Hintergrund: Nach § 5 Abs. 2a EStG sind für Verpflichtungen, die nur zu erfüllen sind, soweit künftig Einnahmen oder Gewinne anfallen, Verbindlichkeiten oder Rückstellungen erst einzusetzen, wenn die Einnahmen oder Gewinne angefallen sind. Hat der Stpfl. gleichwohl eine Verbindlichkeit oder Rückstellung in der Steuerbilanz angesetzt, ist diese erfolgswirksam aufzulösen.

Sachverhalt: Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob Gesellschafterdarlehen, hinsichtlich derer ein Rangrücktritt vereinbart wurde, erfolgswirksam ausgebucht werden müssen.

Hierzu führten die Richter weiter aus:

  • Das FA hat zu Unrecht die Gesellschafterdarlehen aufgrund der Ra...

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