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Bürokratieabbau beschlossen
Der Bundestag am den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie in der vom Wirtschaftsausschuss geänderten Fassung (BT-Drucks. 18/5418) angenommen. Damit werden die Grenzbeträge für steuerliche und handelsrechtliche Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten sowie die Pauschalierungsgrenze für kurzfristig Beschäftigte angehoben und die Mitteilungspflichten für zum Kirchensteuerabzug Verpflichtete verringert.
Das Gesetz sieht u. a. folgende Entlastungen vor: