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StuB 15/2015 S. 602

Bürokratieabbau beschlossen

Der Bundestag am den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie in der vom Wirtschaftsausschuss geänderten Fassung (BT-Drucks. 18/5418) angenommen. Damit werden die Grenzbeträge für steuerliche und handelsrechtliche Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten sowie die Pauschalierungsgrenze für kurzfristig Beschäftigte angehoben und die Mitteilungspflichten für zum Kirchensteuerabzug Verpflichtete verringert.

Das Gesetz sieht u. a. folgende Entlastungen vor:

  • Von den Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten im HGB und in der AO sind mehr kleine Unternehmen als bisher befreit. Die Grenzbeträge für Umsatz und Gewinn steigen um jeweils 20 % auf 600.000 bzw. 60.000 €.

  • Durch die Anhebung der Schwellenwerte in verschiedenen Wirtschaftsstati...

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