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NWB direkt Nr. 33 vom Seite 895

Kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Selbstverschulden

Horst Marburger

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB LAAAE-97156 Arbeitnehmer haben nur dann einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, wenn sie kein Verschulden am Entstehen der Krankheit trifft (§ 3 Abs. 1 EntgFG). In einem aktuellen Urteil vom - 10 AZR 99/14 NWB KAAAE-92350 beschäftigte sich das BAG in diesem Zusammenhang mit der Frage, ob und inwieweit Trunksucht ein Verschulden i. S. des § 3 Abs. 1 EntgFG darstellt.

Ausführlicher Beitrag s. .

Trunksucht

[i]Fehlendes VerschuldenDas BAG vertrat die Auffassung, dass einem Arbeitnehmer nur dann ein Verschulden im vorstehenden Sinn anzulasten ist, wenn er in erheblichem Maße gegen das von einem verständigen Menschen in seinem eigenen Interesse zu erwartende Verhalten verstößt. Bei einem alkoholabhängigen Arbeitnehmer fehlt es suchtbedingt auch im Fall eines Rückfalls nach einer Therapie regelmäßig an einem solchen Verschulden.

Schlägerei

[i]Folgen einer Schlägerei gelten als verschuldetOftmals sind durch Schlägereien verursachte Verletzungen als selbstverschuldete Krankheit anzusehen. Nach Ansicht der Rechtsprechung ist jedem verständigen Arbeitnehmer klar, dass eine tätliche Auseinandersetzung zu erheblichen körperlichen Verletzungen führen kann. In der Praxis wird allgemein davon ausgegangen, dass dann, wenn ein Arbeitnehmer sich während einer ...

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