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Kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Selbstverschulden
Alkoholabhängigkeit als unverschuldete Krankheit (BAG, Urteil vom 18. 3. 2015 - 10 AZR 99/14)?
Voraussetzung für den Anspruch auf Entgeltfortzahlung wegen Arbeitsunfähigkeit infolge von Krankheit ist, dass den Arbeitnehmer kein Verschulden trifft (§ 3 Abs. 1 EntgFG). Was unter „schuldhaft“ oder „unverschuldet“ zu verstehen ist, ist gesetzlich nicht geregelt. Zu den zahlreichen hier gegebenen Möglichkeiten existiert bereits eine umfangreiche Rechtsprechung. In einer neueren Entscheidung hat das BAG zu der Frage Stellung genommen, wann bei Alkoholabhängigkeit des Arbeitnehmers ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung ausgeschlossen ist ( NWB KAAAE-92350).
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Die Entscheidung des BAG
[i]Arbeitsunfähigkeit durch AlkoholvergiftungDer Entscheidung des BAG lag der Fall eines Arbeitnehmers zugrunde, der seit dem Jahr 2007 bis zum Arbeitnehmer der beklagten Arbeitgeberin war. Er wurde mit einer Alkoholvergiftung (4,9 Promille) in ein Krankenhaus eingeliefert und war in der Folge für über zehn Monate arbeitsunfähig erkrankt. Zuvor hatte er zwei stationäre Entzugstherapien durchgeführt. Es kam allerdings immer wieder zu Rückfällen. Ein vorgelegtes sozialmedizinisches Gutachten schlos...