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Smartphones in der Einkommensteuer
Abschreibung, Privatnutzung, Steuerbefreiung
[i]Grundlagen: Sachzuwendungen an Arbeitnehmer NWB IAAAE-67929 Im Jahr 2015 werden in Deutschland geschätzte 25 Mio. Smartphones verkauft (vgl. de.statista.com). Smartphones sind damit die am häufigsten genutzten Hilfsmittel der mobilen Kommunikation. Oftmals werden die Geräte gleichsam für berufliche und private Zwecke genutzt. Dies stellt Unternehmer vor allem vor die Frage nach der zutreffenden Höhe abzugsfähiger Betriebsausgaben. Verwaltung und Rechtsprechung können in steuerlicher Hinsicht mit der rasanten technischen Entwicklung derzeit augenscheinlich nicht schritthalten.
Zum Thema ist in der NWB Datenbank (Login über www.nwb.de) das „Mandanten-Merkblatt: Geringwertige Wirtschaftsgüter – Sammelposten und Betriebsausgaben“ NWB RAAAE-49970 aufrufbar.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Behandlung im Bereich der Gewinneinkünfte
1. Zuordnung zum Betriebsvermögen
[i]Betriebliche Nutzung dem Grunde nach unproblematischSmartphones sind als notwendiges Betriebsvermögen zu aktivieren, soweit die eigenbetriebliche Nutzung mehr als 50 % beträgt. Bei einer eigenbetrieblichen Nutzung zwischen 10 % und 50 % besteht die Möglichkeit der Zuordnung des Smartphones zum gewillkürten Be...