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Außenprüfung | Grundsatzentscheidung des BFH zur Schätzung durch Zeitreihenvergleich
In einer Grundsatzentscheidung hat der BFH zum einen den Anwendungsbereich des Zeitreihenvergleichs für eine Schätzung präzisiert und zum anderen bekräftigt, dass das Nichtaufbewahren von Programmierprotokollen und Betriebsanleitungen für ein programmierbares Kassensystem als formeller Mangel Hinzuschätzungen erlaubt.
Nach Ansicht des BFH setzt die Anwendung des Zeitreihenvergleichs voraus, dass das Verhältnis von Wareneinsatz und Erlösen weitgehend konstant sei und es nicht zu Änderungen in der Betriebsstruktur gekommen sei. Der Zeitreihenvergleich allein ist laut BFH nicht geeignet, eine formell ordnungsgemäße Buchführung zu erschüttern. Er könne bei ordnungsgemäßer Buchführung nur dann einen Anhaltspunkt für eine Hinzuschätzung bilden, wenn andere Schätzmethoden anha...