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BBK Nr. 15 vom Seite 676

Herabsetzung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten nach § 7g EStG

Falco Hänsch

[i]Ausführlicher Beitrag ab Seite 692Der Investitionsabzugsbetrag nach § 7g Abs. 1 EStG ist ein beliebtes Gestaltungsinstrument bei der Gewinnermittlung. Durch den nur für steuerliche Zwecke vorzunehmenden Abzug kann die spätere Hinzurechnung des Investitionsabzugsbetrags bei der Erstellung des Jahresabschlusses und der Steuererklärungen für das Investitionsjahr jedoch schnell in Vergessenheit geraten.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .

I. Unterbliebene Hinzurechnung des Investitionsabzugsbetrags im Jahr der Investition

[i]Außerbilanzielle HinzurechnungIm Wirtschaftsjahr der durchgeführten Investition ist gemäß § 7g Abs. 2 Satz 1 EStG ein zuvor geltend gemachter Investitionsabzugsbetrag außerbilanziell dem Gewinn hinzuzurechnen. Unterbleibt die Hinzurechnung rechtsfehlerhaft, ist die Veranlagung entsprechend zu ändern.

Hinweis:

[i]RückgängigmachungIst eine Änderung des Steuerbescheids verfahrensrechtlich nicht möglich, ist mit Ablauf des dritten auf das Wirtschaftsjahr des Abzugs folgenden Wirtschaftsjahres trotz erfolgter Investition der Investitionsabzug gemäß § 7g Abs. 3 EStG im Abzugsjahr rückgängig zu machen. Der Steuerpflichtige kann jedoch auch in diesen Fällen vor Ablauf der dreijährigen Investitionsfrist eine vorzeitige Rückgängig...

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