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Gewinnrealisierung bei Abschlagszahlungen für Werkleistungen
Neues BMF-Schreiben zur Anwendbarkeit auch bei anderen Abschlagszahlungen
Im Oktober letzten Jahres hat der BFH seine Entscheidung zum Entstehungszeitpunkt der Gewinnrealisierung bei Abschlagszahlungen nach HOAI veröffentlicht (, BStBl 2014 II S. 968). Er hat entgegen seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden, dass erhaltene Anzahlungen für einzelne Leistungsphasen der HOAI, für die eine nachprüfbare Rechnung vorliegt, „endgültig verdient“ sind. Somit ist eine Bilanzierung einer teilfertigen Arbeit für einzelne abgeschlossene Leistungsphasen der HOAI nicht mehr möglich. Das BMF teilt die Auffassung des BFH und hat zur Anwendung des BFH-Urteils Stellung genommen.
BFH-Urteil zur HOAI 1995
Der (a. a. O.) entschieden, dass eine Gewinnrealisierung bei Planungsleistungen eines Ingenieurs nach § 8 Abs. 2 HOAI 1995 nicht erst mit der Abnahme oder Stellung der Honorarschlussrechnung, sondern bereits dann eintritt, wenn der Anspruch auf Abschlagszahlung entstanden ist. Dies folge aus dem Realisationsprinzip, demzufolge Gewinne nur dann zu berücksichtigen seien, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert seien, und entspreche damit den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung. Sie sind für ...