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Minimierung von Pflichtteilsansprüchen
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB TAAAE-96485 Das Pflichtteilsrecht gewährt den Pflichtteilsberechtigten eine grds. unentziehbare wirtschaftliche Mindestbeteiligung am Nachlass des Erblassers (§§ 2303 ff. BGB). In der erbrechtlichen Kautelarpraxis ist die Reduzierung zukünftiger Pflichtteilsansprüche ein wichtiges Thema. Der Beitrag gibt einen Überblick über einige mögliche Gestaltungen im Pflichtteilsrecht zur Vermeidung oder Reduzierung von Pflichtteilsansprüchen.
Ausführlicher Beitrag s. .
Der Pflichtteilsverzicht
[i]Beschränkungen möglichEines der effektivsten Mittel, um Pflichtteilsansprüche weichender Erben auszuschließen, ist der Pflichtteilsverzicht (§ 2346 Abs. 2 BGB). Er erstreckt sich ohne ausdrücklich anderslautende Regelung auch auf die Abkömmlinge des Verzichtenden (§ 2349 BGB) und kann gegenständlich beschränkt werden, indem bestimmte Nachlassgegenstände von der Bemessungsgrundlage für den Pflichtteil ausdrücklich ausgenommen werden. Der Verzicht kann auch auf einen Bruchteil der Pflichtteilsquote beschränkt werden, einen Höchstbetrag festlegen oder eine Stundung oder Ratenzahlung vorsehen.
Anrechnungsvereinbarung bei Schenkungen an den Pflichtteilsberechtigten
[i]Anordnung gleichzeitig mit der SchenkungLebzeitige Schenkungen des Erblassers an den Pflichtteilsberechti...