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Gewinnrealisierung bei Werkverträgen
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB PAAAE-96482 Gemäß dem NWB RAAAE-91610 soll die Gewinnrealisierung bei Werkverträgen bereits mit Abschlagszahlungen erfolgen. Dies wird von der Finanzverwaltung mit einer neueren Entscheidung des , BStBl 2014 II S. 968) begründet. Verkannt werden allerdings die Details, welche der Rechtsprechung des BFH zugrunde lagen. Vorsicht ist geboten.
Ausführlicher Beitrag s. .
BMF-Schreiben vom 29. 6. 2015
[i]BMF, Schreiben vom 29. 6. 2015 NWB RAAAE-91610 Gemäß den Ausführungen im ist die vom (BStBl 2014 II S. 968) getroffene Entscheidung, dass die Gewinnrealisierung bei Planungsleistungen eines Ingenieurs nicht erst mit der Abnahme oder Stellung der Honorarschlussrechnung eintritt, sondern bereits dann, wenn der Anspruch auf Abschlagszahlung nach § 8 Abs. 2 HOAI a. F. entstanden ist, auch bei Abschlagszahlungen [i]Zeitliche Vorverlagerung von Besteuerungsgrundlagen nach § 632a BGB sowie Abschlagszahlungen nach § 15 Abs. 2 HOAI n. F. anzuwenden. Als Begründung wird angeführt, dass es sich um bereits verdiente Ansprüche handelt, denn der Schuldner des Werkvertrags hat seine Leistung bereits erbracht. Weitere Argumente werden nicht vorgetragen.