Die 20 wichtigsten Fragen zu § 13b UStG

1. Aufl. 2015

ISBN der Online-Version: 978-3-482-79651-7
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-66211-9

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Die 20 wichtigsten Fragen zu § 13b UStG (1. Auflage)Reverse-Charge-Verfahren bei Bauleistungen

7. Wann entsteht die Umsatzsteuer bei Bauleistungen?

Bei der Umkehr der Steuerschuldnerschaft kommt es im Verhältnis zu regelbesteuerten Leistungen zu einem abweichenden Zeitpunkt der Steuerentstehung. Der Zeitpunkt ist maßgeblich für die Erklärung der Leistungen in der Umsatzsteuervoranmeldung und für den Vorsteuerabzug. Die Umsatzsteuer entsteht nicht mit Ausführung der Leistung, sondern mit der Ausstellung der Rechnung. Wird die Rechnung erst nach der Leistungsausführung erstellt, entsteht die Steuer spätestens im Monat der Leistungserbringung.

Beispiel

Subunternehmer S erbringt Bauleistungen an den Generalunternehmer G. Die Leistungen führt er am aus. Die Rechnung erstellt S am

a)

b)

c)

Für die Entstehung der Umsatzsteuer kommt es auf den Zeitpunkt der Rechnungserstellung an. Daher entsteht die Steuer für G im Fall a) im März 2015 und in Fall b) im April 2015. In Fall c) kommt es zur Steuerentstehung im auf den die Leistungserbringung folgenden Monat Mai 2015. Die spätere Rechnungserstellung bleibt unberücksichtigt.

Zu beachten ist, dass die Grundsätze über Teilleistungen auch bei Bauleistungen gelten (§ 13b Abs. 4 Satz 1 UStG i. V. m. § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a Satz 2-3 UStG). Die Teilung einer Gesamtleistung muss zwischen den Vertragsparteien...