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BFH schränkt den Zeitreihenvergleich als Schätzungsmethode entscheidend ein
[i] BFH, Urteil vom 25. 3. 2015 - X R 20/13 NWB GAAAE-96112 Der BFH sieht den sog. Zeitreihenvergleich in weiten Zügen als unzulässige Schätzungsmethode an. Mit Urteil vom - X R 20/13 NWB GAAAE-96112 hat er entschieden, dass der Zeitreihenvergleich im Rahmen von Betriebsprüfungen zwar grundsätzlich als Analysemethode angewandt werden darf, allerding zieht er die Voraussetzungen für die Anwendung so eng, dass z. B. die Gastronomiebranche oder Betriebe mit stark saisonalem Geschäft in Zukunft von dem Zeitreihenvergleich „verschont“ bleiben dürften.
Der Sachverhalt
[i]Unvollständige Z-Bons und Unterbrechungen der laufenden NummerierungBei einem Gastronomiebetrieb fand eine Betriebsprüfung statt, in deren Zuge die Ordnungsmäßigkeit der Kassenprüfung beanstandet wurde. Die Tagesendsummenbons, also die sog. Z-Bons, waren unvollständig, zudem wies die laufende Nummerierung Unterbrechungen auf. Auch die Programmierprotokolle der Registrierkasse und eine alte Speisekarte konnten nicht vorgelegt werden, die Warenendbestände wurden nicht durch Inventur ermittelt und Bareinlagen als ungeklärt angesehen.
[i]Hinzuschätzung auf Basis eines ZeitreihenvergleichsDer Prüfer erhöhte daraufhin die erklärten Erlöse um Hinzuschätzungen, für deren Höhe er sich auf einen Zeitreihenvergleich s...