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OLG München Urteil v. - 7 U 2177/14

Leitsatz

Leitsatz:

Stellt der Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts Insolvenzantrag gegen die Gesellschaft und wird durch die Insolvenzeröffnung die Gesellschaft aufgelöst (§ 728 Abs. 1 S.1 BGB) , so wird hierdurch die Erfüllung des Gesellschaftszwecks endgültig vereitelt. Bestand für die Insolvenzantragstellung unter Berücksichtigung aller Umstände kein Anlass, so stellt sie eine die gesellschaftliche Treuepflicht verletzende und den Gesellschafter zum Schadensersatz gegenüber der Gesellschaft verpflichtende Handlung dar (§§ 280 Abs. 1, 705 BGB).

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStR 2015 S. 10 Nr. 35
DStR 2015 S. 11 Nr. 26
NWB-Eilnachricht Nr. 18/2015 S. 1305
ZIP 2015 S. 826 Nr. 17
CAAAE-96696

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OLG München, Urteil v. 04.02.2015 - 7 U 2177/14

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