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Labordienstleistungen
Nach der Neufassung der Umsatzsteuerbefreiungsvorschriften mit Wirkung ab 2009 stellt sich immer wieder die Frage, ob Labordienstleistungen an Dritte, die nicht Gemeinschafter sind, der Umsatzsteuer unterliegen. Nachfolgend wird eine kurze Bestandsaufnahme vorgenommen.
Gesetzliche Grundlagen
Bis zum konnten sich Labordienstleister auf § 4 Nr. 16 Buchst. c UStG berufen. Danach waren die Umsätze steuerfrei, die mit dem Betrieb von Diagnosekliniken einhergingen, wenn die Leistungen unter ärztlicher Aufsicht erbracht werden und im vorangegangenen Kalenderjahr mindestens 40 % der Leistungen den in Nummer 15 Buchst. b genannten Personen zugute gekommen sind. Ab dem sind entsprechende Umsätze gem. § 4 Nr. 14 Buchst. b Doppelbuchst. bb UStG umsatzsteuerfrei bei Zentren für ärztliche Heilbehandlung und Diagnostik oder Befunderhebung, die an der vertragsärztlichen Versorgung nach § 95 des SGB V teilnehmen.
Ansicht der Finanzverwaltung
Gemäß Abschnitt 4.14.5. Abs. 9 UStAE beruhen Leistungen von Laborärzten nicht auf einem persönlichen Vertrauensverhältnis zu den Patienten. Eine Steuerbefreiung kommt deshalb insbesondere nur nach § 4 Nr. 14 Buchst. b Satz 2 Doppelbuchst. bb oder cc UStG in Betracht, sofern die Leistungen im Rahmen einer Heilb...