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Auf- und Abspaltung ohne Ausgabe neuer Anteile
Alternative Ermittlung des Übertragungsgewinns: Vermeidung der nicht sachgerechten Übertragung stiller Reserven
[i]NWB Seminar „Praxis des Umwandlungssteuerrechts“ am 17.9.2015 in Düsseldorf und am 4.11.2015 in Hamburg Die Regelung des § 13 Abs. 1 UmwStG zur Verschmelzung von Kapitalgesellschaften, auf dessen entsprechende Anwendung § 15 Abs. 1 UmwStG für die Auf- und Abspaltung verweist, soll im Grundsatz sicherstellen, dass die in den Anteilen an der übertragenden Körperschaft gebundenen stillen Reserven realisiert werden. Der nachfolgende Beitrag zeigt am Beispiel der Auf- und Abspaltung ohne Ausgabe neuer Anteile auf, dass bei Anwendung des § 13 Abs. 1 [i]infoCenter „Umwandlungssteuerrecht“ NWB MAAAB-26815; „Spaltung“ NWB NAAAB-26806 UmwStG die von der Finanzverwaltung und im Schrifttum vertretene Auffassung, die Anschaffungskosten der Anteile bzw. den Beteiligungsbuchwert im Verhältnis der gemeinen Werte des übergehenden Vermögensteils zu dem vor der Spaltung vorhandenen Vermögen aufzuteilen, in der Regel zu einer nicht sachgerechten Übertragung von stillen Reserven zwischen den Vermögensteilen und damit zu einem nicht sachgerechten Übertragungsgewinn gem. § 13 Abs. 1 UmwStG führt. Eine alternative Lösung wird angeboten.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Hintergrund
1. Auf- und Abspaltung ohne Kapitalerhöhung
[i]§ 54 Abs. 1 Satz 3 UmwG führt zu geringerem Verwaltungsaufwand bei Verschmelzungen und Spaltungen ohne Ausgabe neuer AnteileGem. § 54 Abs. 1 Satz 3 UmwG darf die übernehmende Gesellschaft von der Gewährung von Gesellschaftsrechten absehe...BGBl 2007 I S. 542