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Steuern mobil Nr. 8 vom

Track 23 | Privatdarlehen: Ausfall bei Insolvenz als Verlust bei Kapitaleinkünften

Dem BFH liegt die Frage vor, ob der Totalausfall einer privaten Darlehensforderung infolge einer Insolvenz des Darlehensnehmers im Streitjahr 2012 – also nach der Einführung der Abgeltungsteuer ab 2009 – als Verlust bei den Einkünften aus Kapitalvermögen nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 i.V.m. Abs. 1 Nr. 7 EStG steuermindernd zu berücksichtigen ist. Das FG Düsseldorf hat dies in erster Instanz verneint. Es gibt aber durchaus Argumente, die dafür sprechen.

Geht ein Kreditnehmer pleite und eine private Darlehensforderung fällt komplett aus, stellt sich die interessante Frage: Kann der Verlust nach aktuellem Recht als negativer Kapitalertrag bei den Einkünften aus Kapitalvermögen berücksichtigt werden? – Beantworten muss dies demnächst der VIII. Senat des Bundesfinanzhofs.

Das Finanzgericht Düsseldorf hat eine steuermindernde Berücksichtigung des Forderungsverlustes in erster Instanz verneint. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zur Rechtslage bis einschließlich 2008 stehe der Verlust des Darlehenskapitals nicht in einem wirtschaftlichen Zusammenhang mit den Kapitaleinkünften. An dieser Wertung habe sich durch die Einführung der Ab...

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