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Steuern mobil Nr. 8 vom

Track 14 | Umsatzsteuer: Vorsteuerabzug aus Leistungen eines Insolvenzverwalters

Dient ein Insolvenzverfahren sowohl der Befriedigung von betrieblichen Verbindlichkeiten des – zum Vorsteuerabzug berechtigten – Unternehmers wie auch der Befriedigung seiner Privatschulden, ist – so aktuell der BFH – der Unternehmer aus der Leistung des Insolvenzverwalters grundsätzlich im Verhältnis der unternehmerischen zu den privaten Verbindlichkeiten, die im Insolvenzverfahren jeweils als Insolvenzforderungen geltend gemacht werden, zum anteiligen Vorsteuerabzug berechtigt.

Kommen wir zur Umsatzsteuer. Zwei aktuelle Entscheidungen zum Vorsteuerabzug aus den Leistungen eines Insolvenzverwalters haben wir jetzt für Sie ausgewählt. Beginnen wir mit einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs.

Eine Einzelunternehmerin hatte Umsätze ausgeführt, die zum Vorsteuerabzug berechtigen. Über ihr Vermögen wurde das Insolvenzverfahren eröffnet. Und zwar nicht nur zur Befriedigung der betrieblichen Verbindlichkeiten, sondern auch der privaten Schulden. Die unternehmerische Tätigkeit war bereits vor der Insolvenzeröffnung eingestellt worden. Der Verwalter erteilte für seine Tätigkeit eine Rechnung und nahm für die Unternehmerin den Vorsteuerabzug in ...

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