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OLG Zweibrücken Beschluss v. - 3 W 198/07

Leitsatz

Leitsatz:

»Das Recht zur Ausschlagung einer Erbschaft ist als unselbständiges, an die Erbenstellung gebundenes Gestaltungsrecht nicht rechtsgeschäftlich übertragbar, weshalb seine Ausübung nicht einem Dritten, auch nicht durch eine über den Tod hinaus wirksame Vorsorgevollmacht, überlassen werden kann.«

Fundstelle(n):
DNotZ 2008 S. 384 Nr. 5
NJW 2008 S. 1007 Nr. 14
NJW-RR 2008 S. 239 Nr. 4
NWB-Eilnachricht Nr. 27/2008 S. 2517
YAAAE-96051

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OLG Zweibrücken, Beschluss v. 13.11.2007 - 3 W 198/07

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