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Aus dem Bundestag
Frage: Ist es nach Meinung der Bundesregierung umsatzsteuerrechtlich zulässig, dass von Versicherungsunternehmen beauftragte Gutachter Rechnungen an die Versicherungsnehmer ausstellen, die sie im Auftrag der Versicherungen begutachten und die potenziell anders als die Versicherungsunternehmen vorsteuerabzugsberechtigt sind, und wenn nein, sind der Bundesregierung Fälle bekannt, wie auf diese Art und Weise Gestaltungen zuungunsten der Steuerbehörden stattgefunden haben?
Antwort: Zum Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1 UStG ist nur der Leistungsempfänger berechtigt. Der umsatzsteuerrechtliche Leistungsempfänger hat grundsätzlich einen Anspruch auf Erteilung einer Rechnung mit gesondert ausgewiesener Umsatzsteuer, sofern er eine juristische Person oder ein Unternehmer ist, der die Leistung für sein Unternehmen bezogen hat. Dies ist ein zivilrechtlicher Anspruch, der sich aus dem zugrunde liegenden Vertragsverhältnis ergibt. Empfänger der Leistung ist diejenige Person, die aus dem schuldrechtlichen Vertragsverhältnis, das dem Leistungsaustausch zugrunde liegt, berechtigt und verpflichtet ist. Leistungsempfänger ist somit regelmäßig der Auftraggeber oder Besteller einer ...