Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Verdecktes Ausgabeaufgeld bei Wandel- und Optionsanleihen
I. Handelsbilanz
1. Ausweistrennung nach Eigen- und Fremdkapital
Der Eigenkapitalbereich auf der Passivseite des gesetzlichen Gliederungsschemas für Kapitalgesellschaften weist neben dem gesonderten Ausweis des gezeichneten Kapitals die Kapitalrücklage als eigenständigen Posten in § 266 Abs. 3 HGB aus. Dieser ist inhaltlich enumerativ in § 272 Abs. 2 HGB hinsichtlich seines Inhalts dargestellt. Die entsprechende Aufgliederung ist entweder in der Bilanz oder im Anhang nach den vier Tatbeständen vorzunehmen. Systematisch sind Kapitalrücklagen von den Gewinnrücklagen zu unterscheiden und deshalb auch bei Kapitalgesellschaften getrennt auszuweisen. Der Unterschied liegt in der Herkunft der damit zum Ausdruck gebrachten Eigenkapitalvermehrung
von außen, also von den Gesellschaftern geleistete;
von innen, durch die Wirtschaftstätigkeit der Gesellschaft bewirkte.
Bei Personenhandelsgesellschaften ist nach § 264c Abs. 2 Satz 1 HGB keine Trennung nach Kapital- und Gewinnrücklagen geboten, wohl aber möglich und dem Grunde nach auch sinnvoll.
2. Schuldverschreibungen mit Eigenkapitalkomponente
In § 272 Abs. 2 Nr. 2 HGB sind als Bestandteil...