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StuB 14/2015 S. 554

Reform der Aufsicht der Abschlussprüfer

Das Bundeskabinett hat am das Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz (APAReG) beschlossen, das berufs- und aufsichtsrechtliche Teile der EU-Abschlussprüferreform umsetzt. Ziel der EU-Reform ist es, das Vertrauen der Anleger in die Ordnungsgemäßheit und Zuverlässigkeit der Unternehmensabschlüsse zu stärken sowie Wirksamkeit und Transparenz der Aufsicht zu erhöhen. Hierzu führt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) u. a. weiter aus:

  • Die Reform sieht eine Neustrukturierung und Stärkung der Abschlussprüferaufsicht sowie Änderungen des Berufsrechts (WPO) unter weitest möglichem Erhalt der beruflichen Selbstverwaltung vor.

  • Entsprechend den europäischen Vorgaben sieht der Gesetzentwurf neue oder strengere berufsrechtliche Regelungen, etwa zum Qual...

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