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Besteuerung von Kapitaleinkünften
Durch das Unternehmenssteuerreformgesetz 2008 erfolgte eine grundlegende Änderung bei der Besteuerung von Kapitaleinkünften. Ziel der Gesetzesänderung war es, die Steuerflucht ins Ausland einzudämmen und den Finanzstandort Deutschland nicht nur für Investoren attraktiver zu machen. Der nachfolgende Beitrag gibt einen Überblick über die wichtigsten Regelungen des Unternehmenssteuerreformgesetzes zu der Besteuerung von Kapitaleinkünften und lässt erkennen, dass trotz der vom Gesetzgeber beabsichtigten Vereinfachung gerade dieses Themengebiet in der Praxis einige Schwierigkeiten aufwirft.
Grundlegendes
Die Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. § 20 EStG zählen zu den sog. Überschusseinkünften (§ 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG). Hieraus folgt, dass sich die Einkünfte durch Abzug der Werbungskosten von den Einnahmen ermitteln lassen.
Im Folgenden wird daher zunächst ein kurzer Überblick über in der Praxis häufig vorkommende Einnahmen gegeben. Außerdem werden die Besonderheiten bei den in Betracht kommenden Werbungskosten dargestellt.
Einnahmen im Überblick
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Kapitalerträge aus einer Beteiligung an einer
Kapitalgesellschaft (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG) | Hierzu zählen insbesondere
Dividenden aus Wertpapieren a... |