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Entlastungsbetrag für Alleinerziehende: Unwiderlegbare Vermutung der Haushaltszugehörigkeit
Mit Urteil vom - III R 9/13 NWB PAAAE-93757 entschied der BFH, die Vermutung der Zugehörigkeit eines Kindes zum Haushalt eines Alleinstehenden ist unwiderlegbar. Im Streitfall ging es um einen Vater dessen volljährige, sich in Ausbildung befindende Tochter, in seinem Haushalt mit Hauptwohnsitz gemeldet war. Die Tochter hatte aber wenige Kilometer von der Wohnung des Vaters entfernt eine eigene Wohnung angemietet. In dieser Wohnung war sie nicht gemeldet. Der Vater beantragte den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, da die Tochter bei ihm gemeldet sei.
Das Finanzamt versagte den Entlastungsbetrag, denn die Tochter lebe tatsächlich in ihrem eigenen Haushalt. Sie gehöre nicht mehr zum Haushalt des Vaters, die Meldung in seiner Wohnung sei in der Folge unbeachtlich. Der (BStBl 2009 II S. 884) hindere das Finanzamt nicht, die tatsächlichen Verhältnisse aufzuklären und entbinde es vom Inhalt des Melderegisters, wenn die tatsächlichen Verhältnisse abweichen.
Das FG Niedersachsen gab dem Finanzamt mit Urteil vom - 3 K 12326/12 NWB UAAAE-37060 Recht. Das Finanzgericht sah § 24b Abs. 1 Satz 2 EStG, der die Zugehörigkeit eines Kindes zum Hausha...