Ist in der Wohnung des Stpfl. eine andere Person mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet, wird vermutet, dass sie mit dem
Stpfl. in Haushaltsgemeinschaft lebt. Diese Vermutung ist widerlegbar.
Ob die Wohnsitzmeldung gemäß § 24b Abs. 1 Satz 2 EStG eine unwiderlegliche Vermutung der Haushaltszugehörigkeit begründet,
ist umstritten; teilweise wird das verneint, wenn die Meldung nicht den tatsächlichen Verhältnissen entspricht.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2013 S. 8 Nr. 47 DStRE 2014 S. 205 Nr. 4 EFG 2013 S. 1124 Nr. 14 NWB-Eilnachricht Nr. 22/2013 S. 1715 UAAAE-37060
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Niedersächsisches Finanzgericht
, Urteil v. 23.01.2013 - 3 K 12326/12
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