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STFAN Nr. 9 vom Seite 22

Steuerliche Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnern

Dipl.-Finanzwirt (FH) Steuerberater Christian Merker; München

Das Bundesverfassungsgericht hat vor über einem Jahr entschieden, dass der Ausschluss eingetragener Lebenspartner vom Ehegattensplitting verfassungswidrig ist. Der Gesetzgeber hat die Entscheidung des BVerfG zunächst mit der steuerlichen Gleichbehandlung von Lebenspartnern im Einkommensteuerrecht umgesetzt (Gesetz vom , BGBl 2013 I S. 2397). Mit dem aktuell verabschiedeten „Gesetz zur Anpassung steuerlicher Regelungen an die Rechtsprechung des BVerfG“ werden die notwendigen Folgeänderungen umgesetzt (Gesetz vom , BGBl 2014 I S. 1042). Die Regelungen sind am in Kraft getreten. Der folgende Beitrag stellt diese vor.

Änderungen im Einkommensteuerrecht

Der in 2013 in das Einkommensteuergesetz eingefügte § 2 Abs. 8 EStG sieht eine generelle Anwendbarkeit der Regelungen des Einkommensteuergesetzes zu Ehegatten und Ehen auch für Lebenspartner und Lebenspartnerschaften vor. Durch das nunmehr vorliegende Änderungsgesetz werden im Einkommensteuerrecht die nachfolgenden Punkte angepasst:

► Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

Der Ansatz eines Entlastungsbetrags für Alleinerziehende kommt für eingetragene Lebenspartner seit der Einfügung der Vorschrift des § 2 Abs. 8 EStG nicht mehr in Betracht, weil die Voraussetzungen f...