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STFAN Nr. 8 vom Seite 8

Buchungsregeln für Gewinnausschüttungen bei Kapitalgesellschaften

Wolfgang Adomat; Wittmar

Buchungen im Bereich der Gewinnausschüttungen bereiten in der Ausbildung und in der Praxis immer wieder Schwierigkeiten. Dies liegt zum einen an der komplizierten Materie und zum anderen an der ständig lauernden Gefahr der verdeckten Gewinnausschüttung. In diesem Beitrag werden Buchungsregeln erörtert.

Die Kontenabgabe erfolgt nach dem SKR 04, da dieser Kontenrahmen Grundlage für Kapitalgesellschaften ist.

Gewinn- und Verlustvortrag

Ist der Jahresabschluss einer Kapitalgesellschaft erstellt, muss er von der Gesellschafterversammlung genehmigt werden. Hierüber ist ein formfreies Protokoll mit folgendem Inhalt zu fertigen:

  • Anwesende Personen

  • Ladungsfrist

  • Genehmigung

  • Entlastung des/der Geschäftsführer

  • Verwendung des Gewinns

  • Unterschrift aller Gesellschafter

Wird keine Gewinnausschüttung beschlossen, wird für die Verwendung des Gewinns der „Vortrag auf neue Rechnung“ beschlossen. Der Gewinn wird im neuen Jahr vorgetragen.

Sämtliche Beschlüsse der Gesellschafterversammlung tangieren nicht mehr das abgelaufene Jahr, das bedeutet, der Jahresabschluss bleibt wie er ist, es erfolgen keine Buchungen. Die Vorträge sind im Folgejahr zu buchen:

  • Gewinnvortrag: Konto...