Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Rechtzeitige Dokumentation der Zuordnungsentscheidung als Grundvoraussetzung des Vorsteuerabzugs
Die Frage, wie und bis wann Gegenstände dem Unternehmen zugeordnet werden müssen, ist bereits seit Längerem immer wieder Gegenstand finanzgerichtlicher Verfahren. Geradezu einen Klassiker, nämlich über die Zuordnung eines gemischt genutzten Gebäudes, hatte nun das im Rahmen eines Verfahrens über die Aussetzung der Vollziehung zu entscheiden. Der Beschluss zeigt die Bedeutung einer rechtzeitigen und gegenüber dem Finanzamt nachvollziehbar dokumentierten Zuordnungsentscheidung als Voraussetzung des Vorsteuerabzugs für gleich mehrere Veranlagungszeiträume.
A. Zuordnung gemischt genutzter Gegenstände
Die Zuordnungsentscheidung hat keine ausdrückliche gesetzliche Grundlage. Dies mag angesichts der möglichen erheblichen Folgen bei fehlerhafter oder unterbliebener Zuordnungsentscheidung überraschen, erklärt aber die Vielzahl der zu dieser Thematik ergangenen finanzgerichtlichen Entscheidungen. Die Zuordnung ergibt sich letztlich aus § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 UStG, wonach die bezogene Leistung „für sein Unternehmen ausgeführt worden“ sein muss.
Eine Zuordnungsentscheidung ist lediglich im Falle des sogenannten Zuordnungswahlrechts erforderlich. Dieses besteht bei dem Be...