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Bewertung des Vorratsvermögens – der neue Lifo-Grundsatzerlass des BMF
Anwendungskonsequenzen für die Praxis
[i]BMF, Schreiben vom 12. 5. 2015 (BStBl 2015 I S. 462)Mit Schreiben vom (BStBl 2015 I S. 462) hat die Finanzverwaltung zu grundsätzlichen Anwendungsfragen des Lifo-Verfahrens bei der steuerbilanziellen Gewinnermittlung Stellung genommen. Zuvor war das Thema in die Aufmerksamkeit geraten, weil eine teilweise erkennbar am Fiskalzweck orientierte Finanzverwaltung in Betriebsprüfungen den Gesetzeswortlaut zunehmend restriktiv ausgelegt hatte. In den neuen Verwaltungsanweisungen versucht die Finanzverwaltung eine zeitgemäße Interpretation von Anwendungsfragen rund um die Lifo-Methode zu geben. Dies ist aus Sicht der Steuerpflichtigen und deren Berater zu begrüßen, da dadurch erhöhte Sicherheit zur Rechtsauffassung der Finanzverwaltung im bedeutenden Bereich der Bewertung des Vorratsvermögens herbeigeführt wird.
Trotz zahlreicher Stellungnahmen zum vorab veröffentlichten Entwurf hat die Finanzverwaltung ihre Kernaussagen nahezu unverändert gelassen. Nachfolgend wird das BMF-Schreiben vollumfänglich dargestellt und analysiert. Der Beitrag folgt dabei in seiner Gliederung den Randnummern des BMF-Schreibens.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in