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Handelsrechtliche Bewertung von Pensionsrückstellungen
Der Deutsche Bundestag hat am 18. 6. 2015 die der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (BT-Drucks. 18/5256) zum Gesetzentwurf des BilRUG beigefügte Entschließung angenommen und die Bundesregierung aufgefordert,
kurzfristig zu prüfen, ob die bei der Verabschiedung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) zugrunde gelegten Annahmen im Hinblick auf die Dauer des Bezugszeitraums für den Diskontierungszinssatz gem. § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB angepasst werden müssen, und
dem Bundestag gegebenenfalls eine angemessene Neuregelung des § 253 Abs. 2 HGB vorzuschlagen.
Seit dem BilMoG sind Rückstellungen nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abzuzinsen. Mit der Verwendung eines Durchschnittszinses wollte der...