Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Zweifelsfragen bei der Anwendung von Switch-over-Klauseln
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 471Die Hinzurechnungsbesteuerung nach dem AStG soll die missbräuchliche Verlagerung von Steuersubstrat in Niedrigsteuerländer verhindern. Doch auch zahlreiche Industriestaaten gelten nach einer Senkung der Ertragsteuersätze als Niedrigsteuerland i. S. des AStG. Gleichzeitig sehen neuere DBA im Methodenartikel im Rahmen der Freistellungsmethode nicht selten Aktivitätsvorbehalte unter Bezugnahme auf das deutsche AStG vor.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .
I. Beispielsfall
[i]Darstellung des SachverhaltsAusgangspunkt ist ein deutsches Kreditinstitut mit einer Bankbetriebsstätte in Großbritannien. Diese unterliegt in Großbritannien der beschränkten Steuerpflicht. Die nach englischem Recht ermittelten Einkünfte wurden in der Vergangenheit nach Art. 18 Abs. 2a DBA Großbritannien von der deutschen Besteuerung ausgenommen.
[i]Neues DBA und dessen Switch-over-Klausel machen Prüfung notwendigMit der Senkung des Körperschaftsteuersatzes zum und der Switch-over-Klausel in Art. 23 DBA Großbritannien 2010 wurde eine Prüfung der Freistellungmethode erforderlich. Diese kam nur noch zur Anwendung, wenn fast ausschließlich sog. aktive Geschäfte i. S. des AStG getätigt wurden.
II. Steuerrechtliche Würdigung
[i]Anwendung der Freistellungsmethode nach Art. 23 DBA Großbritannien 2010Für die Betriebsstätte ist zunächst zu untersuchen, ob und ggf. inwieweit aktive Einkünfte na...