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IWB Nr. 13 vom Seite 499

Ausschluss des Sonderausgabenabzugs für beschränkt Steuerpflichtige

, Grünewald

Dr. Melanie Heine

In [i]EuGH, Urteil vom 24. 2. 2015 - Rs. C-559/13 NWB IAAAE-85603 der Entscheidung vom in der Rechtssache Grünewald hatte der EuGH erneut darüber zu befinden, ob der Ausschluss beschränkt Steuerpflichtiger vom Sonderausgabenabzug gem. § 50 Abs. 1 Satz 3 EStG (bzw. § 50 Abs. 1 Satz 4 EStG a. F.) bei Versorgungsleistungen aufgrund von Vermögensübertragungen unionsrechtswidrig ist. Dabei stand insbesondere das sog. Korrespondenzprinzip als Rechtfertigungsgrund für einen Unionsverstoß zur Diskussion. Dieser Beitrag erläutert die Entscheidung des EuGH und deren Auswirkungen auch im Hinblick auf die generelle Zulässigkeit der Beschränkung des Sonderausgabenabzugs gem. § 50 Abs. 1 Satz 3 EStG. Im Blickpunkt stehen ferner die Änderungen der Vorschriften über den Abzug von Sonderausgaben gem. § 10 Abs. 1a, § 22 Nr. 1a EStG n. F., die erstmals für im Veranlagungszeitraum 2015 geleistete Aufwendungen gelten.

I. Die Entscheidung des EuGH in der Rechtssache Grünewald

1. Der Ausgangsfall

[i]Anteilsübertragung gegen VersorgungszusageDer in Spanien lebende Kläger erwarb im Jahr 1989 von seinem Vater im Wege einer vorweggenommenen Erbfolge zusammen mit seinem Bruder zu je 50 % eine Beteiligung an einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, einem Gärtnereibetrieb in Deutschland. Als Gegenleistung...

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