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BFH 10.03.2015 VI R 60/11, NWB 29/2015 S. 2123

Einkommensteuer | Adoptionskosten sind keine außergewöhnlichen Belastungen

Nach dem sind Aufwendungen für die Adoption eines Kindes keine außergewöhnlichen Belastungen i. S. des § 33 EStG.

Anmerkung:

Die Entscheidung entspricht der ständigen Rechtsprechung des BFH, der Adoptionskosten als außergewöhnliche Belastung bisher stets abgelehnt hat. Im Ergebnis mag zwar ein gewisser Widerspruch zu der neueren Rechtsprechung desselben Senats bestehen, wonach Aufwendungen eines Ehepaars für eine heterologe künstliche Befruchtung als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen sein können (Urteil vom - VI R 43/10, BStBl 2011 II S. 414). Diesen Widerspruch hat der entscheidende Senat durchaus gesehen und wollte deshalb von [i]Zu BFH VI R 43/10 s. Geserich, NWB 9/2011 S. 672 der bisherigen Rechtsprechung abweichen. Er ließ daher vorab die Frage klären, ob er zu dieser Änderung der Rechtspre...BStBl 2013 II S. 868BStBl 2015 II S. 345BGBl 2013 I S. 1809BStBl 2011 II S. 1015

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