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Einkommensteuer | Zusammentreffen von Schönheitsreparaturen und Modernisierungsmaßnahmen
Das entschieden, dass Schönheitsreparaturen in verschiedenen Wohnungen eines Mehrfamilienhauses, die in einem engen räumlichen, zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit anderen umfangreichen S. 2123Modernisierungsmaßnahmen stehen, nach Maßgabe von § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG zu den anschaffungsnahen Herstellungskosten zu rechnen sind.
Im Streitfall hatte der Kläger die Auffassung vertreten, dass Schönheitsreparaturen, die üblicherweise in regelmäßigen Abständen anfallen, nicht zu den „anschaffungsnahen Aufwendungen“ i. S. des § 6 Abs. 1 Nr. 1a Satz 1 EStG rechnen und daher bei der Ermittlung der 15 %-Grenze nicht zu berücksichtigen seien. Finanzamt und Finanzgericht folgten dieser Auffassung nicht. Das FG Münster stellte klar, [i]Grundlagen „Erhaltungsaufwand und Herstellungsaufwand bei Baumaßnahmen“ NWB NAAAE-31472 dass Schönheitsreparaturen nach d...