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NWB Nr. 29 vom Seite 2120

Adoptionskosten als außergewöhnliche Belastungen

von Dr. Stephan Geserich, München

Mit hat der BFH in der Sache VI R 60/11 NWB XAAAE-94265 entschieden, dass Aufwendungen für die Adoption eines Kindes keine außergewöhnlichen Belastungen i. S. des § 33 EStG sind. Die Kläger wurden im Streitjahr 2008 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. In ihrer Einkommensteuererklärung für das Streitjahr machten sie Aufwendungen für die Adoption eines Kindes in Höhe von 8.560,68 € als außergewöhnliche Belastung i. S. des § 33 EStG geltend. Wegen sog. primärer Sterilität haben die Kläger keine leiblichen Kinder. Künstliche Befruchtungsmethoden lehnen sie aus ethischen und gesundheitlichen Gründen ab. Das Finanzamt berücksichtigte die Kosten der Adoption gleichwohl nicht. Sie seien nicht zwangsläufig entstanden. Einspruch und Klage waren ebenfalls erfolglos. Mit der Revision machten die Kläger geltend, die streitigen Aufwendungen seien einer heterologen Insemination gleichzustellen und daher als außergewöhnliche Belastung anzuerkennen.

Der BFH hat die Revision der Kläger zurückgewiesen. Die Aufwendungen, die einem Paar aufgrund der Adoption eines Kindes im Falle organisch bedingter Sterilität eines Partners entstünden, seien keine...BStBl 2011 II S. 414

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