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NWB direkt Nr. 29 vom Seite 783

Pauschalierung von Sachzuwendungen nach § 37b EStG

Susanne Weber

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB RAAAE-93979 Die Finanzverwaltung hat das bisherige BMF-Schreiben zur Pauschalierung der Einkommensteuer bei Sachzuwendungen nach § 37b EStG mit Schreiben vom (BStBl 2015 I S. 468) aktualisiert. Es ist in allen offenen Fällen anzuwenden.

Ausführlicher Beitrag s. .

Zusätzlichkeitserfordernis

[i]Zusätzlich zum bereits VereinbartenSachzuwendungen unterliegen nur dann der Pauschalbesteuerung nach § 37b EStG, wenn sie zusätzlich zum bereits Vereinbarten erbracht werden und beim Empfänger dem Grunde nach zu einer im Inland steuerpflichtigen Einnahme führen. Nicht unter die Vorschrift fallen Sachzuwendungen

  • an Empfänger, die im Inland nicht steuerpflichtig sind,

  • an Empfänger, deren Einkünfte nach einem DBA oder Auslandstätigkeitserlass in Deutschland steuerfrei sind,

  • die der Empfänger außerhalb einer Einkunftsart erhält (z. B. als Privatkunde oder im Rahmen eines Preisausschreibens),

  • die Entgelt für eine erbrachte Leistung sind (z. B. Sachprämien bei der Anwerbung von Neukunden).

Aufzeichnungspflichten

[i]Betriebsindividueller Prozentsatz Grds. müssen die Empfänger der nicht versteuerten Sachzuwendungen aufgezeichnet werden. Um Einzelaufzeichnungen zu vermeiden, können die nicht nach § 37b EStG zu pauschalierenden Sachzuwendungen mit einem betriebsindividuellen Proze...

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