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Pauschalierung von Sachzuwendungen nach § 37b EStG
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB RAAAE-93979 Die Finanzverwaltung hat das bisherige BMF-Schreiben zur Pauschalierung der Einkommensteuer bei Sachzuwendungen nach § 37b EStG mit Schreiben vom (BStBl 2015 I S. 468) aktualisiert. Es ist in allen offenen Fällen anzuwenden.
Ausführlicher Beitrag s. .
Zusätzlichkeitserfordernis
[i]Zusätzlich zum bereits VereinbartenSachzuwendungen unterliegen nur dann der Pauschalbesteuerung nach § 37b EStG, wenn sie zusätzlich zum bereits Vereinbarten erbracht werden und beim Empfänger dem Grunde nach zu einer im Inland steuerpflichtigen Einnahme führen. Nicht unter die Vorschrift fallen Sachzuwendungen
an Empfänger, die im Inland nicht steuerpflichtig sind,
an Empfänger, deren Einkünfte nach einem DBA oder Auslandstätigkeitserlass in Deutschland steuerfrei sind,
die der Empfänger außerhalb einer Einkunftsart erhält (z. B. als Privatkunde oder im Rahmen eines Preisausschreibens),
die Entgelt für eine erbrachte Leistung sind (z. B. Sachprämien bei der Anwerbung von Neukunden).
Aufzeichnungspflichten
[i]Betriebsindividueller Prozentsatz Grds. müssen die Empfänger der nicht versteuerten Sachzuwendungen aufgezeichnet werden. Um Einzelaufzeichnungen zu vermeiden, können die nicht nach § 37b EStG zu pauschalierenden Sachzuwendungen mit einem betriebsindividuellen Proze...