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OLG Hamm Beschluss v. - 27 W 51/15

Gesetze: FamFG §§ 378 Abs. 2, 382 Abs. 4; GmbHG § 8 Abs. 4 Nr. 1; HGB § 31

Leitsatz

Leitsatz:

Ein c/o-Zusatz in der Geschäftsanschrift einer GmbH ist nicht schlechthin unzulässig (hier: inländische Geschäftsanschrift des gem. § 378 Abs. 2 FamFG für die GmbH handelnde Notar).

Fundstelle(n):
DStR 2015 S. 13 Nr. 25
NJW 2015 S. 8 Nr. 31
NJW-RR 2015 S. 1178 Nr. 19
NWB-Eilnachricht Nr. 28/2015 S. 2048
KAAAE-94239

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OLG Hamm, Beschluss v. 07.05.2015 - 27 W 51/15

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