Kindergeldanspruch des in Deutschland Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts beziehenden Vaters für sein bei der Kindesmutter
in Litauen lebendes Kind
Rangverhältnis der Ansprüche
Leitsatz
1. Ein in Deutschland lebender Vater, der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts bezieht, hat Anspruch auf Kindergeld
für sein bei der keine Erwerbstätigkeit ausübenden Kindsmutter in Litauen lebendes minderjähriges Kind.
2. Die in Art. 60 Abs. 1 S. 2 der DVO (EG) Nr. 987/2009 getroffene Regelung bezweckt nicht, dem Anspruchsinhaber einen bestehenden
Kindergeldanspruch unter Hinweis auf seine Familienangehörigen zu versagen.
3. Für die unionsrechtliche Priorisierung gem. Art. 68 VO (EG) Nr. 883/2004 steht der Bezug von Leistungen bei Arbeitslosigkeit
einer Beschäftigung gleich.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): GAAAE-93961
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FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 22.04.2015 - 10 K 10044/12
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