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Hessisches Finanzgericht  Urteil v. - 10 K 2347/09 EFG 2015 S. 1454 Nr. 17

Gesetze: EStG § 15DBA Großbritannien Art. VI DBA Großbritannien Art. VII DBA Großbritannien Art. XVIII

Betriebsaufspaltung über die Grenze

Leitsatz

  1. Auch die Beteiligung an einer ausländischen Gesellschaft kann, wenn es sich nicht um notwendiges Privat- oder Betriebsvermögen handelt, dem Sonderbetriebsvermögen II einer Personengesellschaft zugerechnet werden.

  2. Bei einer Betriebsaufspaltung über die Grenze hinweg gehört die Beteiligung an der Betriebsgesellschaft im Ausland zum Betriebsvermögen der inländischen Besitzgesellschaft, so dass die aus der Betriebsaufspaltung resultierenden Gewinnausschüttungen als Einkünfte aus Gewerbebetrieb im Inland zu erfassen sind.

  3. Bei (teil-) identischen gewerblichen Schwestergesellschaften hat die Bilanzierung der Beteiligung an einer ausländischen Betriebsgesellschaft als Betriebsvermögen der Besitzgesellschaft Vorrang vor einer Bilanzierung als Sonderbetriebsvermögen II bei der Schwestergesellschaft.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
EFG 2015 S. 1454 Nr. 17
GmbH-StB 2015 S. 295 Nr. 10
XAAAE-93938

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Hessisches Finanzgericht , Urteil v. 26.03.2015 - 10 K 2347/09

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