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Sind Transporte eng verbundene Krankenhausumsätze?
, Nathalie De Fruytier
Das belgische Vorabentscheidungsersuchen (Nathalie DE FRUYTIER) betrifft die Frage, ob der von einem selbständigen Unternehmer im Auftrag von Krankenhäusern und Laboratorien durchgeführte Transport von menschlichen Organen und medizinischen Proben als eine mit medizinischen Leistungen eng verbundenen Leistung gemäß Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. b bzw. c der 6. EG-Richtlinie (ab : Art. 132 Abs. 1 Buchst. b bzw. c MwStSystRL) von der Mehrwertsteuer zu befreien ist.
A. Leitsatz
Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. b und c der 6. EG-Richtlinie ist dahin auszulegen, dass er keine Anwendung auf eine Beförderung von menschlichen Organen und dem menschlichen Körper entnommenen Substanzen zum Zweck einer medizinischen Analyse oder einer ärztlichen oder therapeutischen Heilbehandlung findet, die von einem selbständigen Dritten, dessen Leistungen in der Kostenerstattung der Sozialversicherung enthalten sind, für Krankenhäuser und Laboratorien durchgeführt wird. Insbesondere kann einer solchen Tätigkeit keine Mehrwertsteuerbefreiung als Leistung, die eng mit medizinischen Dienstleistungen i. S. von Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. b der 6. EG-Richtlinie verbunden ist, zugute kommen, wenn der selbständige Dritte nicht als „Einrichtung des öf...