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BFH 17.12.2014 II R 41/12, StuB 13/2015 S. 517

Grundsteuer | Erlass von Grundsteuer in Sanierungsgebieten, Vertretung des Leerstands eines Gebäudes

(1) Beruht der (teilweise) Leerstand eines Gebäudes auf der Entscheidung des Stpfl., die darin befindlichen Wohnungen zunächst nicht zur Vermietung anzubieten und vor einer Neuvermietung grundlegend zu renovieren oder zu sanieren, hat der Stpfl. grundsätzlich den Leerstand zu vertreten. (2) Etwas anderes gilt, wenn der sanierungsbedingte Leerstand ein Gebäude betrifft, das in einem städtebaulichen Sanierungsgebiet belegen ist. Der Stpfl. kann sich dann der zweckmäßigen und zügigen Durchführung der zur Erfüllung des Sanierungszwecks erforderlichen Baumaßnahmen nicht entziehen und hat den durch die Sanierung entstehenden Leerstand auch dann nicht zu vertreten, wenn er die Entscheidung über den Zeitpunkt der Sanierung getroffen hat (Bezug: § 33 Abs. 1 Satz 1, Abs. 5 GrStG; ...

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