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StuB 13/2015 S. 517

Grundsteuer | U. a. vorläufige Einheitswertfeststellungen

Die obersten Finanzbehörden der Länder haben beschlossen, künftig auch Einheitswertfeststellungen für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft vorläufig durchzuführen (Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 18. 5. 2015 - S 0338 NWB NAAAE-90768).

Hintergrund: Seit den gleich lautenden Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder vom 19. 4. 2012 (BStBl 2012 I S. 490) werden Feststellungen der Einheitswerte für Grundstücke sowie Festsetzungen des Grundsteuermessbetrags vorläufig durchgeführt. Anlass hierfür ist, dass zurzeit zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der Einheitsbewertung mehrere Verfahren beim BVerfG anhängig sind.

Hierzu wird weiter ausgeführt:

Die obersten Finanzbehörden der Länder haben nun beschlossen, künftig auch Einheitswertfeststellungen für Betriebe der Land-...

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