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StuB 13/2015 S. 513

Kindergeld, Steuerfreibeträge und kalte Progression

Der Bundestag hat am dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags (BT-Drucks. 18/4649, 18/5011) in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (BT-Drucks. 18/5244) zugestimmt.

Mit dem Gesetzentwurf soll die verfassungsrechtlich gebotene Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrags und des Kinderfreibetrags für die Jahre 2015 und 2016 entsprechend den Vorgaben des 10. Existenzminimumberichts sichergestellt werden. Zur Förderung der Familien, bei denen sich der Kinderfreibetrag nicht auswirkt, wird das Kindergeld im gleichen Verhältnis für 2015 und 2016 angehoben. Auf Empfehlung des Finanzausschusses wurden noch folgende Ergänzungen und Änderungen aufgenommen:

  • Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wi...

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