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Zuständigkeit deutscher Gerichte für Zahlungsklagen des Insolvenzverwalters
Für Klagen des Insolvenzverwalters einer Gesellschaft (hier: im Inland ansässige GmbH) gegen deren im Ausland ansässigen Geschäftsführer auf Ersatz von Zahlung der Gesellschaft nach Eintritt der Insolvenzreife (Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung) sind gem. die Gerichte des Mitgliedstaats zuständig, in dessen Gebiet ein Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft eröffnet worden ist (Art. 3 VO EG Nr. 1346/2000 des Rates vom [EuInsVO]). Dies gilt auch, wenn der Geschäftsführer seinen Wohnsitz nicht in einem anderen Mitgliedstaat der EU (hier: Schweiz) hat (vgl. dazu bereits NWB EAAAE-87126).
Entscheidend für die Begründung der (internationalen) Zuständigkeit des deutschen G...