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Kapitalanlagerecht | Prospekthaftung: BGH mutet Anlegern überschaubare Berechnungen zu
Der BGH hat zur Prospekthaftung und zu den Anforderungen an die Aufklärung über das Totalverlustrisiko Stellung genommen und entschieden, dass über die Angaben im Prospekt die Einschätzung des Risikos möglich sein muss, also die Wahrscheinlichkeit des Teil- oder Totalverlustrisikos. Hierfür ist dem Anleger ein Maßstab für eine eigene Prognose zur Verfügung zu stellen. Fehlerhaft ist ein Prospekt daher dann, wenn der Anleger dem Prospekt den für seine Anlageentscheidung wesentlichen Umstand, in welchem Umfang seine Beteiligung nicht in das [i]Schwintowski, NWB 12/2012 S. 996Anlageobjekt fließt, sondern für Aufwendungen außerhalb der Anschaffungs- und Herstellungskosten verwendet wird, nicht ohne Weiteres entnehmen kann. Mit den Anforderungen an einen wahrheitsgemäßen, vollständigen und verständlichen P...