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Einkommensteuer | Kindergeldberechtigung nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer
Erteilt die Ausländerbehörde rückwirkend einen Aufenthaltstitel, der nach § 62 Abs. 2 EStG zur Inanspruchnahme von Kindergeld berechtigt, hat dies kindergeldrechtlich keine Rückwirkung. Für den Anspruch auf Kindergeld ist vielmehr der „Besitz“ eines solchen Aufenthaltstitels erforderlich. Dies setzt gemäß voraus, dass der Kindergeldberechtigte den Titel im maßgeblichen Anspruchszeitraum tatsächlich in den Händen hält.
Der sehr positivistischen Entscheidung des BFH kann nicht zugestimmt werden. Dass man den Begriff des „Besitzens“ eines Dokuments und die daran geknüpften Rechtsfolgen auch anders auslegen kann, hatte die Vorentscheidung bewiesen. Danach nämlich folgt die rückwirkende Entstehung des Kindergeldanspruchs der rückwirkenden Erteilung der Aufenthaltserlaubnis. N...