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Folgen einer unterlassenen Anzeige für grunderwerbsteuerliche Zwecke
Der ordnungsgemäßen Anzeige eines grunderwerbsteuerlichen Vorgangs kommt auf mehreren Ebenen entscheidende Bedeutung zu. Sie ist maßgeblich dafür, ob dem Grunde nach überhaupt noch ein Bescheid von der Finanzverwaltung erlassen werden kann; darüber hinaus ist die Anzeige bei bestimmten Steuervorgängen Voraussetzung für eine grunderwerbsteuerneutrale Rückabwicklung. Schließlich kann ein Unterlassen der Anzeige steuerstrafrechtliche Konsequenzen haben. In einem aktuellem NWB BAAAE-91971 lassen sich diese unterschiedlichen Komponenten einer ordnungsmäßen Anzeige exemplarisch aufzeigen. Inhaltlich stritten die Beteiligten darüber, ob der Festsetzung von Grunderwerbsteuer die Festsetzungsverjährung entgegenstand. Hierzu im Einzelnen:
In 2000/2001 verkaufte der Kläger an P schrittweise sämtliche Anteile an einer grundbesitzenden GmbH, wobei er diese teilweise nur treuhänderisch auf P übertrug. Der Notar übersandte die Verträge unter Bezugnahme auf seine Anzeigepflicht an die Körperschaftsteuerstelle des beklagten Finanzamts. Mit Vertrag vom erwarb der Kläger von P sämtliche Anteile an der GmbH wieder zurück. Der Not...