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Einkommensteuer: Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte bei Selbständigen
Leitsätze
1. Betriebsstätte i. S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 Satz 1 EStG ist der Ort, an dem ein selbständig Tätiger seine Leistung gegenüber den Kunden erbringt.
2. Aus der mit der Begrenzung des Fahrtkostenabzugs in § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG angestrebten Gleichbehandlung des Betriebsausgabenabzugs u. a. von Selbständigen mit dem entsprechenden Werbungskostenabzug bei Arbeitnehmern folgt, dass die für die Arbeitnehmer geltenden Ausnahmen von den Abzugsbeschränkungen der Fahrtkosten im Falle gleichliegender Sachverhalte bei den selbständig Tätigen grundsätzlich ebenso gelten.
3. Fahrtkosten einer selbständig tätigen Musiklehrerin sind zum uneingeschränkten Betriebsausgabenabzug zuzulassen, soweit sie zwischen Wohnung und ständig wechselnden Unterrichtseinrichtungen anfallen und keiner dieser Beschäftigungsstätten eine besondere zentrale Bedeutung zukommt.
Sachverhalt
Die
Klägerin erteilte im Streitjahr 2008 als freiberuflich tätige Musiklehrerin im
Auftrag einer kommunalen Musikschule in mehreren Schulen und Kindergärten
Musikunterricht. Im Regelfall suchte sie jede dieser Einrichtungen außerhalb
der Schulfe...