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Anwendbarkeit der Rundungsregel bei der Ermittlung des „Pro-rata-Satzes“ im Falle der Vorsteuerabzugsberechtigung
Dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) wird im Rahmen der Vorabentscheidung die Frage vorgelegt, ob die Rundungsregel des Art. 175 Abs. 1 der Richtlinie 2006/112/EG (MwStSystRL) bei der Ermittlung des „Pro-rata-Satzes“ anzuwenden ist, wenn der „Pro-rata-Satz“ nicht gem. Art. 173 Abs. 1 Unterabs. 2 MwStSystRL nach der Gesamtheit der vom Steuerpflichtigen bewirkten Umsätze festgelegt wird.
A. Vorlagefragen
Dem EuGH () werden die nachstehenden Fragen zur Auslegung des Unionsrechts im Wege der Vorabentscheidung vorgelegt:
Sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, die Rundungsregel des Art. 175 Abs. 1 MwStSystRL anzuwenden, wenn der Pro-rata-Satz nach einer der besonderen Methoden des Art. 173 Abs. 2 Buchst. a, b, c oder d dieser Richtlinie berechnet wird?
Sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, die Rundungsregel des Art. 175 Abs. 1 MwStSystRL im Falle der Vorsteuerberichtigung nach den Art. 184 ff. MwStSystRL anzuwenden, wenn der Pro-rata-Satz i. S. des Art. 175 Abs. 1 der Richtlinie nach einer der besonderen Methoden des Art. 173 Abs. 2 Buchst. a, b, c oder d dieser Richtlinie bzw. nach Art. 17 Abs. 5 Unterabs. 3 Buchst. a, b, c oder d der 6. Richtlinie 77/388/EWG berechnet wird?
Sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, eine Berichtigung des Vorsteuerabzugs nach den Art. 184 ff. MwStSystRL unter Anwendung der Rundungsregel (siehe 2. Frage) dergestalt durchzuführen, da...